Aktualisierung der OGD Kurzparkzonen ab März 2022
Am 1. März 2022 wird in Wien das Parkpickerl flächendeckend eingeführt. Mit einer Gültigkeit von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr in ganz Wien schafft die Stadt Wien nun einen einheitlichen Standard beim Parken in der Bundeshauptstadt. Diese auf alle Bezirke ausgeweitete Maßnahme ist ein Meilenstein für den Wiener Klimaschutz und wird den (Pendler-)Verkehr reduzieren. Damit wird mehr Platz für die Wienerinnen und Wiener geschaffen und die Lebensqualität erhöht.
Neue Bezirke und Erweiterungen
Die aktuelle Ausweitung ist die größte in der Geschichte der Parkraumbewirtschaftung der Stadt. Mit 1. März gibt es folgende Erweiterungsbereiche und Bezirke: 11., 13., 14., 21., 22., 23. – ab diesem Zeitraum ist Parken im Stadtgebiet, ohne Garage oder eigenen Standplatz, bis auf einige Ausnahmen, kostenpflichtig.
Flächen im 21. und 22. Bezirk, die bereits vor dem 1. März als Kurzparkzone verordnet waren, werden aufgehoben. Diese Parkplätze werden in die flächendeckende Kurzparkzone übernommen. Es handelt sich dabei um die folgenden Örtlichkeiten:
21., U-Bahn Station Leopoldau
21., Parkplatz Donauinsel bei der Floridsdorfer Brücke
21., Parkplatz Ferdinand-Kaufmann-Platz
21., Parkplatz Pfarrkirche Floridsdorf
22., Parkplatz Asperner Friedhof
22., Parkplatz Breitenleer Friedhof
Die aktuellen Daten und Ressourcen zu den Kurzparkstreifen Wien können im data.gv.at Datenkatalog – Open Data Österreich gefunden werden. Die Kurzparkstreifen in Geschäftsstraßen wurden aktualisiert. Auch eine Übersicht der geplanten Anwohner*innenparkplätze wird demnächst veröffentlicht.
Kurzparkzonen im wien.gv.at-Stadtplan
Mit 1. März werden nur mehr jene Parkraumbewirtschaftungs-Flächen im Stadtplan angezeigt, welche dann gültig sind.
Neues eService auf Mein Wien: Parkpickerl-Gültigkeit prüfen
Eine Verbesserung gibt es für alle Parkpickerl-Besitzer: ab sofort kann auf Mein Wien die Gültigkeitsdauer überprüft werden. Aufgrund von rechtlichen Vorgaben wird das Parkpickerl immer nur befristet vergeben. Um zu prüfen, wie lange das eigene Pickerl noch gültig ist, kann durch Eingabe des KFZ-Kennzeichens das genaue Ablaufdatum ermittelt werden. Das erspart die Nachfrage bei der Behörde und vermeidet eine Parkstrafe.
Parkpickerl jetzt online beantragen
Das Parkpickerl kann ab sofort auch online beantragt werden.
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