Elektronische Zustellung
Wollen Sie Ihren „Papierkram“ reduzieren und einen Beitrag für die Umwelt leisten? Mit der Elektronischen Zustellung haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie können Sendungen der Stadt Wien, wie zum Beispiel Rechnungen, Lastschriften und Bescheide, bequem auf einem Tablet, Smartphone oder am PC empfangen – jederzeit und überall.
Mit der Initiative „Wien stellt ‚e‘ zu“ rückt die elektronische Zusendung von Bescheiden und Erledigungen ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Das „elektronische Einschreiben“ bringt Vorteile für Privatpersonen und Unternehmen.
Vorteile der elektronischen Zustellung
Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Mit der elektronischen Zustellung werden die Identität der Empfängerin beziehungsweise des Empfängers und die Identität der absendenden Behörde klar gewährleistet. Der Transport und die Zustellung erfolgen über eine gesicherte Verbindung. Damit wird die Voraussetzung für die Zustellung von behördlichen nachweislichen Sendungen, das sind RSa- und RSb-Briefe und elektronische Briefsendungen, geschaffen. Per E-Mail ist die Zustellung von behördlichen nachweislichen Sendungen nicht möglich.
Um Fristen bei Abwesenheit nicht zu versäumen, können dem Zustelldienst zum Beispiel Urlaube bekannt gegeben werden.
Unternehmen als Zielgruppe
In Wien stellen bereits viele Behörden elektronisch zu. Mit der Informationsinitiative „Wien stellt ‚e‘ zu“ in Form von Foldern, Aussendungen und Informationsveranstaltungen macht die Stadt die Vorzüge der elektronischen Erreichbarkeit schmackhaft. Zielgruppe Nummer 1 sind Wirtschaftstreibende, die um ein Vielfaches mehr Behördenkontakte haben als Privatpersonen.
Elektronischer Empfang von Briefsendungen
Um elektronische Briefsendungen der Stadt Wien zu erhalten, registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse auf BriefButler oder mit Ihren persönlichen Daten bei E-Brief.
Um alle behördlichen Briefsendungen – auch RSa- oder RSb-Briefe zu erhalten, ist es notwendig, sich für die elektronischen Zustellung zu registrieren. Voraussetzung dafür ist der Besitz der ID Austria. Nach der Registrierung wird der Kundin beziehungsweise dem Kunden ein elektronisches Postfach zur Verfügung gestellt. Damit können behördliche Sendungen nachweislich elektronisch, rund um die Uhr, in Sekundenschnelle empfangen werden.
Wenn eine Behörde eine nachweisliche Sendung übermittelt, erhält die Bürgerin beziehungsweise der Bürger eine E-Mail an die von ihr beziehungsweise ihm beim elektronischen Zustelldienst bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Mit dieser E-Mail wird mitgeteilt, dass eine behördliche Sendung im elektronischen Postfach eingelangt ist. Die E-Mail enthält einen Link, über den die behördliche hinterlegte Sendung einfach per Mausklick geöffnet werden kann.
RSa- und RSb-Sendungen: Gemäß Zustellgesetz muss die Empfängerin beziehungsweise der Empfänger zweimal per E-Mail verständigt werden. Wenn die Sendung innerhalb weiterer 24 Stunden nicht abgeholt wird, erhält die Empfängerin beziehungsweise der Empfänger eine postalische „gelbe Verständigungskarte“ mit dem Hinweis, dass beim elektronischen Zustelldienst eine Sendung bereitliegt.
Weitere Informationen
Elektronische Zustellung – Behörden der Stadt Wien (Behörden der Stadt Wien, die elektronisch zustellen bzw. elektronisch erreichbar sind.)
Elektronische Zustellung (Bundesministerium für Finanzen)