Elektronische Zustellung – Behörden der Stadt Wien
Folgende Behörden der Stadt Wien stellen elektronisch zu beziehungsweise sind mit elektronischer Zustellung und elektronischem Einschreiben erreichbar. Behörden der Stadt Wien stellen elektronisch zu, wenn dies technisch möglich ist (zum Beispiel Beilagen kleiner als das Format A3).
Legende: ja, nein
Magistrat der Stadt Wien = Amt der Wiener Landesregierung
Wien ist nach den Bestimmungen des Bundes Verfassungsgesetzes (B VG) nicht nur Gemeinde auf Stufe einer Stadt mit eigenem Statut, sondern auch ein selbständiges Bundesland. Das heißt, Land und Stadt Wien sind eine einzige Gebietskörperschaft.
Demnach fungiert der Magistrat der Stadt Wien (als Gemeindeamt und als Bezirksverwaltungsbehörde) auch als Amt der Wiener Landesregierung. Die dem Magistrat der Stadt Wien, aber auch die dem Amt der Wiener Landesregierung zukommenden Aufgaben werden von den Magistratsabteilungen besorgt. Deren Zuständigkeit ergibt sich aus der Geschäftseinteilung der Stadt Wien (GEM). Für die Frage der elektronischen Erreichbarkeit des Amtes der Wiener Landesregierung bedeutet dies, dass das jeweilige Anbringen an die nach der Geschäftseinteilung der Stadt Wien (GEM) jeweils zuständige Magistratsabteilung zu adressieren ist.
Somit gibt es nicht eine Adresse, unter der das Amt der Wiener Landesregierung elektronisch (per E-Mail oder per Elektronischem Zustelldienst) erreichbar ist, sondern je nach Verfahren ist die zuständige Dienststelle zu adressieren.
Letzte Aktualisierung: 28. Oktober 2024
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