ID Austria
Seit 5. Dezember 2023 ersetzt die ID Austria die Handy-Signatur als elektronischen Identitätsnachweis. Ihre bestehende Handy-Signatur ist ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie diese registriert haben, für 5 Jahre gültig.
Bei der ersten Anmeldung ab 5. Dezember wird die Handy-Signatur in die ID Austria mit Basisfunktion umgewandelt. Der Umstellungsprozess wird automatisch bei der Anmeldung gestartet.
Alle Funktionen Ihrer bestehenden Handy-Signatur bleiben erhalten. Ihre Anmeldedaten bleiben unverändert und Sie können weiterhin Signaturen mittels SMS-TAN durchführen.
Nutzungsmöglichkeiten der ID Austria
Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft darüber hinaus vielfältig genutzt werden, zum Beispiel:
- Digitale Behördenservices
- Elektronische Unterschrift
- Elektronisches Postamt
- Digitale Ausweise
- Erledigungen auf mein.wien
Die ID Austria ersetzt aber nicht Ihren Reisepass bei einem Grenzübertritt.
Registrierung und Aktivierung
Alle Informationen bezüglich Beantragung einer ID Austria, Registrierungsstellen in Wien und Verlängerung der Handy-Signatur finden Sie unter ID Austria – oesterreich.gv.at.
ID Austria bei der Stadt Wien beantragen
Die Stadt Wien hat im Wiener Rathaus eine spezielle Anmeldestelle im Stadtservice Wien – Stadtinformation für die ID Austria eingerichtet. Die Anmeldestelle ist von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr geöffnet.
Für die Beantragung der ID Austria im Rathaus ist eine Terminvereinbarung notwendig:
- Telefon: +43 1 4000 4001.
Die Ausstellung dauert etwa 10 Minuten. Es muss jedoch mit Wartezeiten gerechnet werden.
Zusätzlich kann die ID Austria in den Wiener Pass-Servicestellen beantragt werden. Sie befinden sich vor allem in den Magistratischen Bezirksämtern.
Voraussetzungen für die Registrierung der ID Austria
Um die ID Austria im Stadtservice Wien – Stadtinformation oder in einer Wiener Pass-Servicestelle zu erhalten, müssen folgende behördliche und technische Voraussetzungen erfüllt sein:
- Besuch einer Registrierungsbehörde zur persönlichen Identitätsfeststellung
- Vollendetes 14. Lebensjahr (14. Geburtstag)
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass, Personalausweis oder Führerschein mit österreichischem Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- nur erforderlich, wenn kein österreichischer Reisepass oder Personalausweis vorhanden ist (oder nicht länger als 6 Jahre abgelaufen) und kein Passfoto bei einer Erfassungsstelle (z.B.: für die e-card) eingebracht wurde
- Aktive Mobiltelefonnummer (Vorwahl egal)
- Aktuelle Version der App „Digitales Amt“ auf einem Smartphone oder Tablet mit aktivierter Gesichtserkennung (z.B.: Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B.: Touch ID) installiert
- Statt der App „Digitales Amt“ kann auch ein alternativer Authentifizierungsfaktor verwendet werden z.B.: FIDO-Sicherheitsschlüssel, A-Trust Signatur App, Signaturkarte zur Verbindung mit einem Kartenlesegerät; Diese alternativen Authentifizierungsfaktoren können auch zusätzlich zu App „Digitales Amt“ verwendet werden.
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B.: Computer, Laptop oder Tablet)
Nicht österreichische Staatsbürger*innen mit einem ausreichendem Bezug zum Inland (z.B.: Nachweis über Wohnsitz, Beschäftigungsverhältnis oder Geschäftstätigkeit im Inland) müssen sich für die Registrierung an die Landespolizeidirektion wenden.